Berufsethik
Diese wurde erstellt, in Anlehnung an die österreichischen Standesregeln des Fachverbandes, der gewerblichen Dienstleister, für die freien Gewerbe der Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, deren Tätigkeiten personenbezogen ausgeübt werden (Humanenergetik).
Meine ethische Berufsauffassung geht jedoch noch weit darüber hinaus.
Abgrenzung gegenüber Sekten:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keiner kirchlichen, spirituellen oder sonstiger religiös verblendeten Gruppierung angehöre und distanziere mich von jeglicher Doktrin und Glaubenseinschränkung. Ich distanziere mich auch mit Nachdruck von jeglicher Annäherung an Sekten.
Rechtlicher Hinweis zur Abgrenzung des
Berufsbildes “Energetiker” gegenüber dem
Ärztegesetz und anderen reglementierten
Gewerbe in Österreich:
Die von mir oder meinen Klienten möglicherweise alternativ verwendeten Begriffe Geistheilung, Geistheiler, Heiler, geistig energetische Heilung etc. dienen lediglich dem besseren Verständnis meiner Arbeitsmethoden und werden auch von meinen Berufskollegen und Kolleginnen in Österreich verwendet, sind jedoch nicht in der engen Auslegung des freien Gewerbes des Energetikers in Österreich erlaubt. Die oben verwendeten Begriffe sind insbesondere in Deutschland erlaubt und gebräuchlich.
Abgrenzung des verwendeten Begriffes
“spiritueller / energetischer Berater” zum in Österreich reglementierten Gewerbe
“Lebens- und Sozialberater”:
Bei den Lebens- und Sozialberatern als reglementiertes Gewerbe steht – neben anderen, hier jedoch nicht relevanten Beratungsthemen – die Persönlichkeitsberatung im Mittelpunkt. Beim Energetiker und beim spirituellen Berater steht nicht die Persönlichkeitsberatung im Vordergrund, sondern die Hilfestellung zur Erreichung eines energetischen und seelischen Gleichgewichtes.
Abgrenzung „geistiges Heilen“ in Bezug auf ärztliches Wirken:
Geistiges Heilen (DE) / Energetische Behandlung (AT) dient immer nur der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker.
Anwendungsbereich
Diese Standesregeln sind anzuwenden auf die freiem Gewerbe der Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, deren Tätigkeiten personenbezogen ausgeübt werden (Humanenergetik). Diese ethischen Standesregeln gelten somit auch für meine Praxis für Humanenergetik.
Ich beachte im Umgang mit Berufskollegen folgende Vorgaben:
- Ich verpflichte mich, das Ansehen des Berufsstandes nach außen zu wahren.
- Ich bringe der Arbeit anderer Berufsangehöriger Respekt und Anerkennung entgegen, auch wenn sich diese anderen Arbeitsmethoden bedienen.
- Ich unterlasse es, andere Berufsangehörige aus weltanschaulichen Gründen oder aufgrund anderer Meinungsverschiedenheiten zu verunglimpfen oder zu diffamieren.
- Ich verpflichte mich, zur interdisziplinären Zusammenarbeit und bemühe mich um eine gute Beziehung, um Zusammenarbeit mit Angehörigen von Gesundheitsberufen und anderen angrenzenden Berufen.
1.) Ich bin verpflichtet, das Leben, die physische und psychische Gesundheit des Klienten nicht zu gefährden und die Tätigkeit ausschließlich am Wohle des Klienten auszurichten.
2.) Ich begegne den Klienten in einer Haltung der Achtsamkeit, Wertschätzung, Anteilnahme, Sorgfalt und hoher Verantwortlichkeit.
3.) Ich stelle keine Diagnose, führe keine Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne durch oder übe keine Heilkunde im gesetzlichen Sinne aus. Ich stelle durch geeignete Maßnahmen sicher, dass beim Klienten nicht der Eindruck entsteht, dass ärztliche Behandlungen durchgeführt werden oder Leistungen der freien Berufe oder der reglementierten Gewerbe erbracht werden; ich stelle diese Informationspflicht dadurch sicher, dass ein neuer Klient eine entsprechende Information vor dem eigentlichen Gespräch erhält.
4.) Ich achte und wahre die Willensfreiheit meiner Klienten. Ich unterlasse die Ausübung von Druck, Täuschungen, Manipulationen, das Aufzwingen der eigenen Meinung, die Beeinflussung durch Angstmacherei sowie anderer Formen von subtiler Beeinflussung auf den Klienten. Ich kultiviere Wertfreiheit und Offenheit in der Beziehung zum Klienten.
5.) Ich achte sorgfältig auf die Autonomie, die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit sowie die weltanschaulich-religiöse Individualität des Klienten und verletze diese nicht.
6.) Ich habe die angewandte Arbeitsmethode, ihre Wirkungsweise und ihre Grenzen in verständlicher, sachlicher und nachvollziehbarer Weise zu erklären.
7.) Ich gebe keine unseriösen Versprechen bezüglich der zu erwartenden Wirkung der angewandten Methode und verpflichte mich zur Bescheidenheit im Umgang mit Erfolgen; insbesondere gebe ich keine wie auch immer gearteten Heilversprechungen oder vermittele gegenüber dem Klienten den Eindruck, dass ich heilen kann.
8.) Ich habe für Honorartransparenz, einen klar definierten Arbeitsumfang und einen ordnungsgemäßen, auch mündlichen Vertragsabschluss vor Auftragsbeginn, Sorge zu tragen.
9.) Ich habe dafür Sorge zu tragen, dass ein angemessener Arbeitsbereich zur Verfügung steht, der ausschließlich der Berufsausübung dient, dem Ansehen des Berufsstandes keinen Schaden zufügt und eine ungestörte Berufsausübung ermöglicht.
10.) Ich bin zur Verschwiegenheit über die mir anvertrauten Angelegenheiten von Klienten verpflichtet. Diese Verschwiegenheit besteht nicht, wenn und insoweit der Klient ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet.
Standesregeln-Humanenergetik der WKO Österreich im Original (als PDF) zum Download
Persönlicher wichtiger Verweis
gemäß den Standesregeln
Standesgemäßes Verhalten § 4.
(1) Gewerbetreibende im Sinne des § 1 sind zu standesgemäßem Verhalten verpflichtet. Jedes standeswidrige Verhalten ist zu unterlassen. Ein Verhalten ist dann standeswidrig, wenn es gegen die Berufsethik gemäß § 2 verstößt oder wenn es geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder die Interessen des Berufsstandes zu schädigen.
(2) Ein standeswidriges Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn ein Gewerbetreibender im Sinne des § 1
1. die berufliche Autorität missbraucht, um persönliche Vorteile zu erreichen oder um eine Abhängigkeit des Klienten herbeizuführen,
2. den Leidensdruck des Klienten ausnützt, um sich persönlich zu bereichern,
3. Berufsangehörige oder deren Leistungen oder andere Methoden in unsachlicher Weise herabsetzt,
4. energetische Behandlungen ohne Einverständnis des Klienten durchführt,
5. Leistungen unentgeltlich oder generell zu Bedingungen anbietet oder erbringt, die den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsführung widersprechen,
6. sich auf sexuelle Handlungen oder Kontakte mit dem Klienten einlässt. Der Klient darf an intimen Körperstellen nicht berührt werden.
Berührungen, durch den Klienten, dieser Art werden ebenfalls nicht geduldet.